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Martin Stachl
Magdeburgstraße 40
1220 Wien
UID: ATU62970244

Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer Wien
Behörde gem. ECG: Magistratisches Bezirksamt des XXII. Bezirkes
Berufsrechtliche Vorschriften: Landesinnung der Berufsfotografen
Weitere Rechtsinformationen: Rechtsinformationssystem des Bundes

Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) gelten für alle dem
Fotografen erteilten Aufträge zur Herstellung von Filmwerken oder Laufbilder, unabhängig
der verwendeten Technik und Verfahren.
1.2. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen gesondert getroffen werden.
1.3. Diese AGB gehen allfälligen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder des Mittlers vor.

2. Urheberrechtliche Bestimmungen

2.1. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Bildherstellers (§§ 1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG)
verbleiben beim Fotografen. Nutzungsrechte (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei
ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung als erteilt, sowie ausschließlich für den vereinbarten
Zeitraum und Verwendungszweck.
2.2. Der Auftraggeber/Vertragspartner unterliegt der Namensnennungspflicht, sofern er nicht
durch eine schriftliche Vereinbarung vom Fotografen davon befreit wird. Hierdurch ist der
Auftraggeber/Vertragspartner verpflichtet, unmittelbar beim veröffentlichten Bild einen
Copyright-Vermerk sichtbar anzubringen. Der korrekte Wortlaut lautet: „Martin Stachl“.
Diese Bestimmung gilt als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs. 3.
UrhG. Bildsignierungen ersetzen diese Verpflichtung zur Angabe des Herstellervermerks
ausdrücklich nicht.
2.3. Dem Auftraggeber/Vertragspartner ist es nicht gestattet, die vom Fotografen erstellten
und übergebenen Lichtbilder in irgendeiner Form zu verändern (Größenbeschnitt,
Farbkorrekturen, usw.), oder für Fotomontagen zu verwenden, sofern dies nicht schriftlich
vereinbart wurde.
2.4. Übertragene Eigentums- und/oder Nutzungsrechte an Bildern gelten erst nach
vollständiger Begleichung des Auftrags als übertragen. Eine vorzeitige
Verwendung/Veröffentlichung der Bilder stellt eine Verletzung der Nutzungsbestimmungen
dar und kann vom Fotografen rechtlich verfolgt werden.
2.5. Anstelle des § 75 UrhG gilt die allgemeine Vorschrift des § 42 UrhG.
2.6. Der Fotograf darf Aufnahmen aus dem jeweiligen Auftrag im Rahmen seiner
Eigenwerbung verwenden.

3. Übergabe der Bilder – Archivierung

3.1. Sofern nicht anders vereinbart, wählt der Fotograf die Aufnahme(n) aus, die dem
Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.
3.2. Der Auftraggeber erhält die Aufnahme(n) mittels Download-Link, USB-Stick oder einem
anderen geeigneten digitalen Speichermedium innerhalb eines im Vorfeld schriftlich
festgelegten Zeitraums.
3.3. Der Fotograf ist berechtigt, die Lichtbilder in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise
(auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der
Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen, und
zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte. Erforderlichenfalls ist die
Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesondere auch für alle
bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel (Lithos, Platten etc).
3.4. Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung der bei der Produktion
entstandenen Aufnahmen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich
vereinbart wurden. Der Fotograf wird die abgenommene(n) Aufnahme(n) jedoch ohne
Rechtspflicht archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem
Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.

4. Ansprüche Dritter

4.1. Allenfalls erforderliche Genehmigungen, Einverständniserklärungen und Zustimmungen
über die Ablichtung und Veröffentlichung von Gegenständen, Gebäuden und Personen sind
vom Auftraggeber einzuholen. Der Auftraggeber hält den Fotografen diesbezüglich Schad-
und Klaglos.
4.2. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen
das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht besitzt.

5. Haftung, Verlust und Beschädigung

5.1. Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit
der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten
bei Vertragsabschluß, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges
oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht worden ist.
5.1. Bei Verlust oder Beschädigung der hergestellten Aufnahmen, Produkte oder Requisiten,
haftet der Fotograf nur im Falle von vorsätzlicher Beschädigung und grober Fahrlässigkeit
und ausschließlich, wenn eigenes Verschulden des Fotografen oder seiner Crew vorliegt.
5.2. Die Haftung beschränkt sich auf die Wiederholung des Shootings sowie die
entsprechenden Materialkosten. Allfällige Reise-, Aufenthalts- und Drittkosten (Modelle,
Make Up Artists, Personal), sowie Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden sind
ausgeschlossen.
5.3. Die Versicherung von abzulichteten Gegenständen, Produkten und Personen obliegt
dem Auftraggeber.
5.4. Für Fährnisse, die aus unrichtigen, unvollständigen oder nicht durchführbaren Vorgaben
des Auftraggebers entstehen, wird nicht gehaftet.
5.5. Der Fotograf trägt keine Verantwortung/Haftung für Ereignisse, die nicht in seinem
Organisations- und Arbeitsbereich liegen (Wetterlage, vom Auftraggeber bereitzustellende
Requisiten, Reisebehinderungen, plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse,
Verkehrsstörungen, etc.).
5.6. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen,
bemüht sich dieser (soweit vom Auftraggeber gewünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf
eigenen Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
5.7. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im
Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

6. Leistungen

6.1. Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig und nach bestem Wissen und
Gewissen ausführen.
6.2. Der Fotograf ist berechtigt, Teile des Auftrags (z.B. Ausarbeitung durch Fremdlabore,
Fotobuchhersteller oder Druckereien etc.) an Dritte auszulagern.
6.3. Werden vom Auftraggeber keinen Vorgaben für den Auftrag übermittelt, ist der Fotograf
frei, was die Gestaltung, Art und Ort der Durchführung, Auswahl von Modellen, MUA (Make
Up Artists, Visagisten) sowie die Auswahl der technischen Mittel betrifft. Erteilt der
Auftraggeber Vorgaben, so müssen diese schriftlich erfolgen, und für jeden Auftrag.
Innerhalb dieser Vorgaben ist der Fotograf frei, was die Gestaltung, Art und Ort der
Durchführung, Auswahl von Modellen, MUAs sowie die Auswahl der technischen Mittel
betrifft.
6.4. Allfällige Post- oder Botensendungen werden auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers
durchgeführt.

7. Gewährleistung

7.1. Beanstandungen müssen schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung erfolgen.
Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht.
7.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate.
7.3. Werden erhebliche Mängel vom zu recht beanstandet, steht dem Auftraggeber ein
Verbesserungsanspruch zu. Ist eine Verbesserung nicht möglich, steht dem Auftraggeber
eine Preisminderung zu. Unerhebliche Mängel unterliegen weder Gewährleistung noch
Haftung.

8. Honorar

8.1. Der Werklohn (Honorar) für einen Auftrag wird dem Auftraggeber in schriftlicher Form im
Vorfeld im Zuge der Angebotslegung festgehalten und übermittelt.
8.2. Alle angebotenen Honorare und Leistungen verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
8.3. Lizenzgebühren (Nutzungsrechte) werden gesondert ausgeführt.
8.4. Kosten für Material, Requisiten, Modelle, MUAs, Reise- und Aufenthaltskosten werden
gesondert aufgeführt und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
8.5. Konzeptionelle Leistungen werden gesondert verrechnet.
8.6. Mehrkosten, die aufgrund von überdurchschnittlichen organisatorischem Aufwand oder
von Änderungswünschen des Auftraggebers nach Auftragsvergabe entstehen, gehen zu
Lasten des Auftraggebers.
8.7. Honorare und sonstige in Rechnung gestellte Leistungen oder Lizenzen werden auch
dann in voller Höhe fällig, wenn die Verwertung der Aufnahmen durch den Auftraggeber
unterbleibt.
8.8. Wird der Auftrag vom Auftraggeber nach Auftragserteilung zurück gezogen (storniert),
steht dem Fotografen ein Abschlagshonorar in der Höhe von 50% der Auftragssumme zu,
zuzüglich aller bisher entstandenen und bereits gebuchten Nebenkosten.
8.9. Mehrkosten, die Terminänderungen des Auftraggebers geschuldet sind, müssen vom
Auftraggeber übernommen werden.

9. Zahlung

9.1. Sofern nicht anders vereinbart, ist vom Auftraggeber bei Auftragserteilung eine
Akontozahlung in Höhe von 30% der Auftragssumme zu entrichten. Eine zweite Teilzahlung
der Auftragssumme wird unmittelbar nach Erstellung der Aufnahmen (Shooting) fällig. Die
letzte Teilzahlung wird mit Übergabe der Bilder an den Auftraggeber, spätestens mit
Rechnungslegung fällig.
9.2. Der Fotograf behält sich das Recht vor, die Aufnahmen erst bei vollständig beglichenen
ersten und zweiten Teilbeträgen in voller Auflösung dem Auftraggeber zu übergeben.
9.3. Besteht ein Auftrag aus mehreren Einzelaufträgen, so kann der Fotograf nach
Erbringung jeder Einzelleistung gesondert Rechnung stellen.
9.4. Rechnungen sind innerhalb des entsprechenden Zahlungsziels und ohne Abzug zu
begleichen.
9.5. Das Honorar ist nach Rechnungslegung fällig, unabhängig etwaiger vom Auftraggeber
eingebrachter Gewährleistungsansprüche oder mangelnder Erfüllung.

10. Schlussbestimmungen

11.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. Es gilt österreichisches Recht.
11.2. Das Produkthaftpflichtgesetz (PHG) ist nicht anwendbar.
11.3. Verliert einer der Punkte der AGB seine Gültigkeit, so bleibt der Rest der AGB davon
unberührt.

Erklärung zur Informationspflicht (Datenschutzerklärung)

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekteder Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website.

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung ist für die Erfüllung des Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene
Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Die Verarbeitung dient ebenso dem Zweck, weitere Serviceangebote rund um den Vertrag anzubieten.

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